
Allgemeine Geschäftsbedingungen T&B-Service
1.Allgemeines:
In den nachfolgenden Bedingungen wird zwischen den Begriffen Auftragnehmer (Firma T+B-Service) und Auftraggeber (lt. Dienstleistungsauftrag) unterschieden.
Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Servicezeiten, Gebühren und Leistungen:
1. Unsere Servicezeiten sind: Montag-Donnerstag von 8.30 Uhr - 17.00 Uhr, und
Freitag von 8.30 - 16.00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen).
Zwischen Heilig Abend und Neujahr wird kein Service angeboten.
2. Das Leistungsentgelt richtet sich jeweils nach dem vereinbarten Tarif und versteht
sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. in ihrer jeweils gültigen Höhe. Es besteht
regelmäßig aus Grundgebühren und nutzungsabhängigen Leistungsentgelten.
3. Abrechnungszeitraum ist jeweils ein Monat, beginnend mit dem 1.
Werktag eines Monats. Am Monatsende erfolgt die Rechnungsstellung.
4. Wir behalten uns die Änderung von Leistungsentgelten vor.
Wir können eine Erhöhung insbesondere in dem Fall vornehmen, in dem wir selbst
Preiserhöhungen durch Dritte (z.B. Telefonnetzbetreiber) oder durch sonstige im
gewöhnlichen Betrieb entstandene Kostenfaktoren ausgesetzt sind.
5. Änderungen in diesen allgemeinen Geschäftbedingungen, den Leistungen oder
Preisen, werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der
Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Änderungen,
so gelten diese als akzeptiert.
Einzugsermächtigung:
1. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer widerruflich,
das Leistungsentgelt unmittelbar nach Fälligkeit, frühestens aber 5 Werktage nach
Zugang der Rechnung, von einem durch den Auftraggeber zu benennenden Girokonto einzuziehen.
Weist das Konto die erforderliche Deckung nicht auf, besteht seitens des kontoführenden
Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.
2. Kann eine Lastschrift mangels Deckung des Kontos nicht ausgeführt werden oder
veranlasst der Auftraggeber eine Rücklastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist,
wird für die entstehenden Kosten ein pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von
jeweils 9,50€fällig. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Nutzer offen.
3. Haftung:
1. Wir sorgen für eine angemessene telefonische Erreichbarkeit während unserer
Geschäftszeiten und haften nicht für Überlastungen des Telefonnetzes. Es ist möglich,
dass die Annahmeplätze besetzt sind. Der Auftraggeber erkennt an, dass solche
Begebenheiten nicht zum Schadensersatz berechtigen. Technische Änderungen durch Dritte,
wie der deutschen Telekom, oder Umstellungen im System bleiben vorbehalten.
2. Für Datenverluste, Fehler, sowie Ausfallzeiten, die durch Stromausfall, Hardware oder
Software entstehen, wird keine Haftung übernommen.
3. Weiter haftet der Auftragnehmer nicht für die korrekte, unvollständige sowie
unterlassene Entgegennahme oder Weitergabe von Daten und sonstigen Informationen.
4. Für Fehlbedienungen oder Fehleinschätzungen durch Auftragnehmer/Mitarbeiter
oder bei Missbrauch von Daten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
5. Bei einfacher fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten
beschränkt sich eine Haftung des Auftragnehmers auf die nach dem Vertrag typischen und
vorhersehbaren Schäden und ist auf einen Betrag von Euro 500.- je Schadensfall begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
6. Für Fälle der höheren Gewalt haftet der Auftragnehmer aus keinem rechtlichen Grund.
Im Übrigen haftet der Auftragnehmer grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
soweit gesetzlich möglich.
7. Eine Haftung für zur Verfügung gestellte Unterlagen oder Gegenstände jeglicher
Art ist ausgeschlossen.
4. Gewährleistung:
1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch uns.
Nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Letzteres steht dem Auftraggeber nur dann zu,
wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist.
2. Der Anspruch auf Mangelbeseitigung muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich
geltend gemacht werden. Ansprüche auf Nachbesserung verjähren mit Ablauf von 6 Monaten
nachdem wir die vertraglich ausbedungene Leistung erbracht haben.
5. Schweigepflicht gegenüber Dritten und Datenschutz:
1. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis, sich im Namen des
Auftraggebers und mit dessen Namen und Firmierung zu melden. Insoweit verzichtet der
Auftraggeber auf Namens-und Urheberrechte. Der Auftragnehmer handelt für den Auftraggeber
nicht als Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe.
2. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Genehmigung, dass Daten die
erfasst oder hinterlegt wurden an Dritte, d.h. Personen im geschäftlichen Umfeld des
Auftraggebers, die den Service nutzen, im Sinne des Auftraggebers bis zum Eingang eines
schriftlichen Widerrufes weitergegeben werden dürfen.
3. Während der Auftragslaufzeit trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die
Richtigkeit und Aktualität seiner Daten und Einstellungen.
6. Kündigung:
1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien
mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
2. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unsere Leistungen bis zum vollständigen
Zahlungsausgleich einzustellen. In diesem Falle ist der Auftraggeber nicht berechtigt
seine Anrufe an den Auftragnehmer weiterzuleiten.
4. Ferner behalten wir uns das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund vor.
Ein solcher liegt vor wenn:
- Der Nutzer seinen bei Vertragsabschluß angegebenen Wohnsitz ändert, und er T&B-Service nicht innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert seine neue Anschrift mitteilt.
- Der Nutzer mit der Zahlung von Leistungsentgelt aus 2 aufeinanderfolgenden Rechnungen in Verzug gerät.
- Der Nutzer schuldhaft gegen die Vertragsbedingungen verstößt und den Verstoß nicht in angemessener Frist nach Abmahnung durch T&B-Service abstellt. Bei erheblichen Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich.
7. Sonstiges:
1. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber eine Telefonnummer zu, auf die der
Auftraggeber seine Anrufe ständig oder bei Bedarf weiterleiten kann. Die Änderung der
Telefonnummer aus technischen oder betrieblichen Gründen bleibt vorbehalten.
Der Auftraggeber darf die ihm zugewiesene Telefonnummer nach außen nicht veröffentlichen,
sondern nur zur Weiterleitung verwenden.
2. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben. #
Unsere Mitarbeiter sind im Rahmen ihrer Tätigkeit stets nur uns als Arbeitgeber
gegenüber weisungsgebunden. Dies gilt auch insoweit, als unsere Mitarbeiter an konkreten
Aufträgen des Auftraggebers arbeiten.
3. Bei einer Änderung der Rechtsform oder der Beteiligungsverhältnisse des Auftragnehmers
bleibt der Dienstleistungsauftrag weiterhin, ohne Abschluss eines neuen Auftrages gültig.
Unbeschadet hiervon bleibt das Recht zur vertragsgemäßen Kündigung.
4. Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des
Dienstsleistungsauftrages unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, so soll die
unwirksame, nichtige oder nicht durchführbare Bestimmung durch eine dem Auftragszweck am
nächsten kommende Bestimmung ersetzt werden. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bzw.
der übrigen Auftragsbestandteile wird hierdurch nicht berührt.
5. Der Auftraggeber erhält mit dem Dienstleistungsauftrag ein Exemplar dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese werden vom Auftraggeber voll inhaltlich anerkannt,
was er mit seiner Unterschrift bestätigt.
6. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
7. Für den Dienstleistungsauftrag gilt deutsches Recht. Gerichtstand in allen
Angelegenheiten ist Schorndorf.
Stand: 1. Juni 2007
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